Brandschutz
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Brandschutz

Leistungen im Fachbereich Brandschutz

Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Erstellung von brandschutztechnischen Fachplanungen wie Brandschutznachweisen, Brandschutzkonzepten, Flucht- und Rettungsplänen und Feuerwehrplänen.

Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen zum Brandschutz, z.B. bei der Beurteilung bestehender baulicher Situationen (Bestandsschutz) oder möglicher zusätzlicher Maßnahmen bei geplanten Nutzungsänderungen.

Wirtschaftliche und umsetzbare Brandschutzkonzepte und -lösungen gewinnen einen immer höheren Stellenwert in der Planung und können nicht früh genug im Projekt etabliert werden. Mit einer professionellen und bedarfsgerechten  Brandschutzplanung stellen Sie sicher, dass die wesentlichen baurechtlichen Grundlagen von Anfang an berücksichtigt sind.

Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept

Der Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Jeder Nachweis und jedes Konzept ist eine Einzelfallbetrachtung, die auf die vorhandene oder geplante Situation und Nutzung eines Gebäudes abgestimmt ist.
Der Brandschutznachweis bzw. das Brandschutzkonzept ist ein zwingend notwendiger Bestandteil des Bauantrags und besteht aus einem Textteil und erläuternden Plänen. Falls Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben festgestellt werden oder aus technischen Gründen (z. B. im Bestand) nötig sind, werden diese beantragt und begründet. Die Prüfung bzw. Genehmigung erfolgt je nach Wunsch durch die Genehmigungsbehörde oder alternativ durch entsprechend zugelassene Prüfsachverständige.

Fachplanung / Fachbauleitung Brandschutz

Die Planung und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben ist erfahrungsgemäß fehleranfällig. Insbesondere die oft zu späte Berücksichtigung der brandschutztechnische Anforderungen kann zu Verzögerungen im Planungs- und/oder Bauablauf führen und damit meist auch zu erhöhten Kosten durch nachträglich erforderliche Korrekturen.
Bei komplexeren Gebäuden ist daher die frühzeitige Erstellung einer brandschutztechnischen Fachplanung und eine Begleitung der Baumaßnahmen durch eine Fachbauleitung Brandschutz empfehlenswert bzw. notwendig.

Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne

Der Flucht- und Rettungsplan erleichtert für ortsunkundige Personen die Orientierung im Brandfall.

Die Erfordernis ergibt sich aus einer Sonderbauvorschrift, dem Brandschutznachweis / -konzept, den Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid oder der Arbeitsstättenverordnung.

Feuerwehrpläne müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten und stets aktuell gehalten werden (Prüfturnus 2 Jahre). Sie dienen der besseren Orientierung in einem Objekt.

Wir erstellen Flucht-, Rettungs- und Feuerwehrpläne nach DIN und übernehmen folgende Leistungen für Sie:

  • Begehung des Gebäudes
  • Erstellung der Pläne
  • Abstimmung der Pläne mit den zuständigen Behörden bis zur Abnahme
  • Bereitstellung der Pläne als Datei (PDF)
  • Druck und Laminierung (spritzwassergeschützt) der Pläne